Allzu viel ist ungesund…

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    Gold Plating

    Unter „Gold-Plating“ versteht man die überschießende Umsetzung von Richtlinien in der EU durch die Mitgliedstaaten.

    Diese Überregulierung geht zulasten der nationalen Rechtsordnung und teilweise auch der Volkswirtschaft. Die Folgen wären schwerwiegend.

    Zur ZTG-Novelle:

    Das Berufsgesetz der Ziviltechniker verstößt gem. EuGH-Urteil gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Dieser Zustand muss geändert werden, was allen klar ist. Leider übererfüllt der heimische Gesetzesentwurf die Forderungen der EU-Kommission – was zulasten der Ziviltechniker und Dienstleistungsempfangenden geht und die Unabhängigkeit von Architekten und Ingenieurkonsulenten in Österreich bedroht. Es bedarf eindeutig Korrekturen und Verbesserungen der Gesetzesnovelle um das „Gold Plating“ abzumindern.

    Die geplante Liberalisierung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen stellen einen massiven Eingriff in das bisherige Berufsrecht dar. In Österreich gilt der Grundsatz der Trennung zwischen Planung und Ausführung. Die rund 9.000 heimischen Ziviltechniker haben ein Studium absolviert, den Berufseid, eine dreijährige Praxis und der Ziviltechnikerprüfung abgelegt. Sie garantieren durch ihre Expertise und Unabhängigkeit die Qualität von Planungen. Darüber hinaus unterliegen sie der Verschwiegenheitspflicht und Tätigkeiten, die mit der Würde des Standes und der Vertrauenswürdigkeit unvereinbar sind, sind einem Ziviltechniker untersagt.

    Problem der interdisziplinären Gesellschaften

    Bisher kam in ZT-Gesellschaften den Ziviltechnikern die Kapitalmehrheit zu. Durch die Novelle sollen sich auch sogenannte „interdisziplinäre Gesellschaften“ (etwa aus facheinschlägigen Unternehmen, z.B. aus Handel oder Baugewerbe) 50 Prozent beteiligen können. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich die Folgen ausmalen zu können: Es wäre mit verschachtelten Konstrukten einfach möglich, den Anteil der ZiviltechnikerInnen an den ZT-Gesellschaften in einem Ausmaß zu reduzieren, dass man nicht mehr von einer ZT-Gesellschaft im herkömmlichen Sinne sprechen könnte. Was wäre die Folge? Unabhängigkeit und Objektivität der Ziviltechniker wären akut gefährdet. Große Firmen und Konzerne könnten durch höhere Anteile ZT-Büros aufkaufen und ihre Interessen gegen den Sachverstand der ZiviltechnikerInnen durchsetzen, was deren Reputation massiv untergraben würde.

    Den Bock zum Gärtner machen

    Man stelle sich nur einmal vor, ein internationaler Maschinenbaukonzern bildet mit einem Zivilingenieur für Maschinenprüfungswesen eine Gesellschaft. Wie schätzen Sie den Grad an Unabhängigkeit ein, den der Zivilingenieur bei seiner Prüfungstätigkeit  hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit etc. an den Tag legen darf?

    Darum muss die Übererfüllung der Forderung der EU-Kommission verhindert werden, um den Einfluss von Konzernen und multinationalen Unternehmen zu beschränken, denen wenig an der Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit einer ziviltechnischen Expertise, aber umso mehr an der Maximierung ihrer Gewinne liegt!

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