Arbeitnehmerschutz

Anfrage

Sie benötigen Hilfe beim ArbeitnehmerInnenschutz?

    Arbeitnehmerschutz

    Europäisches und nationales Recht in Bezug auf den ArbeitnehmerInnenschutz verpflichten den Arbeitgeber zum Schutz der MitarbeiterInnen. Als externe Sicherheitsfachkraft betreuen wir Ihren Betrieb.

    Weiters evaluieren wir Ihren Betrieb gemäß Arbeitsschutzgesetz und führen erforderliche Messungen wie Schallpegelmessungen durch.

    Sichere Arbeitsmittel bzw. Maschinen und Anlagen

    TAITEC ist Ihr Partner als externe Sicherheitsfachkraft.

    Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/innen zu einer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ihrer Arbeitnehmer/innen durch besonders ausgebildete Präventivfachkräfte wie Sicherheitsfachkräfte (SFK). In Arbeitsstätten mit mehr als 50 Arbeitnehmer/innen muss pro Jahr eine gesetzlich vorgegebene Präventionszeit erbracht werden, davon fallen mindestens 40 % auf eine Sicherheitsfachkraft.

    Unfallverhütung

    Technisches Unfallwesen umfasst alle Bereiche der Unfallverhütung in allen technischen Fachrichtungen des Arbeitnehmerschutzes basierend auf umfassenden gesetzlichen Vorgaben, Vorschriften, Normen und Regeln der Technik.

    Wir beurteilen, ob und in welcher Weise Geräte, Anlagen, Einrichtung, Vorgänge und Handlungsweisen sowie auch die zugrundeliegende Organisation den fachtechnischen Anforderungen auf Basis der Einhaltung aller rechtlichen Grundlagen entsprechen.

    Verstöße gegen grundlegende Regeln für den Einsatz von Werkstoffen
    TAITEC evaluiert Ihren Betrieb laut den geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitnehmer/innenschutzes.

    Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die Arbeitnehmer/innen (AN) bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind.

    Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten daher Arbeitgeber/innen, die für die Sicherheit und Gesundheit der AN bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahren- Verhütung festzulegen.

    ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG, BGBl. 450/1994)

    Mutterschutzgesetz (MSchG, BGBl. 221/1997)

    Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG, BGBl. 599/1987)

    Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V, BGBl. II Nr.124/1998)

    Arbeitsmittelverordnung (AM-VO, BGBl. II Nr. 164/2000)

    Verordnung persönliche Schutzausrüstung (PSA-V, BGBL. II Nr. 77/2014):

    Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA, BGBl. II Nr. 237/1998):

    Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT, BGBl. II Nr. 309/2004):

    Optische Strahlung

    Tagbauarbeitenverordnung

    Psychische Belastungen

    www.arbeitsinspektion.gv.at

    Schall-Lärmtechnik

    TAITEC unterstützt Sie in folgenden Bereichen und führt die entsprechenden Messungen durch:

    • Schallschutz
    • Lärm- und Akustikmessungen

    RUFEN SIE UNS AN

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    • Tel: +43(0)3185 30 700