Vorsicht beim Handel mit Chemikalien

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    Missbrauch für die Herstellung von Explosivstoffen verhindern

    Aufgrund von Terroranschlägen und kriminellen Akten mit aus Chemikalien selbst hergestellten Sprengmitteln hat die EU eine Verordnung erlassen, die den Zugang zum Ausgangsmaterial erschweren soll. Ziel ist eine Risikominderung durch Verkaufsbeschränkungen einerseits und eine Genehmigungspflicht andererseits in Kombination mit der Meldung verdächtiger Transaktionen innerhalb der Lieferkette.

    Gerade die letztgenannte Maßnahme ist von großer Wichtigkeit, da mit Unterstützung der Wirtschaftsteilnehmer die Behörden rascher und effektiver handeln können. In Österreich ist dies:

    Büro 3.3 – Suchtmittelkriminalität
    Referat II/BK/3.3.4
    Precursor Competence Center
    Telefon: 01 24836 985372
    E-mail: precursor@bmi.gv.at

    Zeit ist ein entscheidender Faktor, weshalb die Meldung binnen 24 Stunden erfolgen muss (auch, wenn Sie die Transkation abgelehnt haben). Machen Sie bei einer Meldung möglichst genaue Angaben zur verdächtigen Bestellung bzw. zum Ankaufsversuch und fügen Sie eine kurze Begründung hinzu, warum die Transaktion verdächtig erscheint. Nennen Sie weiters:

    • Ort, Zeit, Chemikalie, Menge und Angaben des Kunden
    • Personalien und Beschreibung des Kunden
    • Wenn möglich Angaben zum Fahrzeug des Kunden (Kennzeichen, Type, Farbe)
    • Bewahren Sie alle Quittungen, personenbezogene Angaben und Überwachungsvideos sorgfältig auf.

    Wenn Ihnen etwas verdächtig erscheint, setzen Sie sich keiner Gefahr aus! Prüfen Sie, ab der angegebene Verwendungszweck plausibel ist, Alternativprodukte oder eine geringere Konzentration abgelehnt werden, die Bestellung haushaltsübliche Mengen übersteigt oder der bestellende Kunde bzw. die Firma keinen offensichtlichen Bedarf an den betreffenden Chemikalien hat.

    Darüber hinaus gilt:

    Schalten Sie die Überwachungskamera(s) immer ein.

    • Prägen Sie sich möglichst viele Merkmale des Kunden und eventuell seines Fahrzeuges für eine spätere Identifizierung ein.
    • Beachten Sie genau die Abgabevorschriften (Verbote, Registrierung, Plausibilitätsprüfung, Sachkunde).
    • Verweigern Sie im Zweifelsfall den Verkauf gem. Art. 9 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148.

    Weitere Informationen finden Sie in dieser Informationsbroschüre und wir beraten Sie natürlich ebenfalls gerne zu diesem sensiblen und wichtigen Thema.

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    • Tel: +43(0)3185 30 700