Gesetzliche Überprüfungen

Anfrage

Sie benötigen eine gesetzliche Überprüfung?

    Sichere Arbeitsmittel bzw. Maschinen und Anlagen

    Gesetzliche Überprüfungen

    • Ertstabnahme von Arbeitsmitteln gem. Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
    • Wiederkehrende Überprüfung von Arbeitsmitteln gem. AM-VO
    • Überprüfung von Freizeitanlagen/Spielgeräten
    • Aufzugsüberprüfungen gem. gesetzlichen Bestimmungen
    • Überprüfung von Schienenfahrzeugen als Person gem. § 40 (5) Z 3 Eisenbahngesetz, EisbG – BGBl. Nr. 60/1957 i.d.g.F.
    Prüfpflichtige Arbeitsmittel
    Wir überprüfen Ihre prüfpflichtigen Arbeitsmittel gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO).

    • Die Erstabnahme erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme des Arbeitsmittels
    • Die wiederkehrende Überprüfung ist jährlich durchzuführen
    • Nach Neuaufstellung des Arbeitsmittels, ist dieses ebenfalls zu prüfen – zB Krane
    • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
      • z.B. bei wesentlichen vom Hersteller/Inverkehrbringer des Arbeitsmittels nicht vorgesehenen Änderungen oder
      • bei größeren Instandsetzungen bzw.
      • bei Unfällen

    Krane, Hebebühnen, Arbeitskörbe, Flurförderzeuge (zB Stapler), Sonderfahrzeuge, Schranken, Türen, Tore, Kleinhebezeuge (Winden etc.), Absturzsicherungen (Sicherheitsgurte), Pressen, Stanzen etc.

    Die wiederkehrende Überprüfung ist gemäß den geltenden Aufzugsgesetzen jährlich vorgeschrieben.

    Wir überprüfen Ihre Aufzüge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und schulen Ihre Aufzugswärter speziell auf Ihre Gegebenheiten auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen.

    Die wiederkehrende Überprüfung ist gemäß den geltenden Aufzugsgesetzen jährlich vorgeschrieben.

    Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen gemäß 9.1.3 ADR

    Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen gemäß 9.1.3 ADR

    Schienenfahrzeug-Überprüfung

    Überprüfung von Schienenfahrzeugen als Person gem. § 40 (5) Z 3 Eisenbahngesetz, EisbG – BGBl. Nr. 60/1957 i.d.g.F.

    Gesetzliche Überprüfung
    Überprüfung von Spielplatzanlagen und Spielplatzgeräten im Innen- und Außenbereich lt. gesetzlichen Vorschriften

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    • Tel: +43(0)3185 30 700