Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz
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Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz:
Das Steiermärkische Heizungs- und Klimaanlagengesetz (StHKanlG) 2021 regelt zentrale Vorgaben für den Betrieb, die Installation und die Überprüfung von Heizungs- und Klimaanlagen in der Steiermark. Ziel ist es, die Umwelt durch die Reduktion von Emissionen zu schützen und die Energieeffizienz in Gebäuden zu verbessern.
Was regelt das Gesetz?
Das Gesetz umfasst mehrere wesentliche Bereiche:
- Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen: Kleinfeuerungen wie Kamine und Heizkessel dürfen nur dann verkauft und eingebaut werden, wenn sie die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhalten und bestimmte Wirkungsgradanforderungen erfüllen. Dies wird durch eine Typenprüfung und eine Konformitätserklärung nachgewiesen. Auch eine CE-Kennzeichnung ist obligatorisch, um den EU-Vorschriften zu entsprechen.
- Errichtung und Betrieb von Feuerungsanlagen: Beim Einbau von Heizungsanlagen, Blockheizkraftwerken oder Gasturbinen sind technische Standards zu berücksichtigen, die unnötigen Energieverbrauch und hohe Schadstoffemissionen vermeiden sollen. Die Anlagen müssen so ausgelegt sein, dass sie effizient und umweltschonend arbeiten. Dies gilt auch für den Einbau von Pufferspeichern, um die Abgasemissionen bei Teillastbetrieb zu minimieren.
- Regelmäßige Überprüfung und Inspektion: Heizungs- und Klimaanlagen müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Feuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, sind besonders streng zu kontrollieren. Auch Blockheizkraftwerke und größere Gasturbinen müssen wiederkehrend inspiziert werden.
- Spezielle Anforderungen für Klimaanlagen: Neben Heizungen gibt es spezifische Vorschriften für Klimaanlagen. Diese müssen ebenfalls regelmäßig inspiziert werden, um deren Energieeffizienz und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Die Inspektion umfasst nicht nur die Klimaanlage selbst, sondern auch deren Lüftungskomponenten.
Umwelt- und Gesundheitsschutz
Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Umwelt durch die Reduktion von Luftschadstoffen. Dabei spielen Emissionsgrenzwerte für Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und andere Schadstoffe eine wichtige Rolle. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Betreiber von Feuerungsanlagen darauf achten müssen, dass nur zugelassene Brennstoffe verwendet werden, um die Luftqualität zu verbessern.
Verantwortung der Betreiber
Betreiber von Heizungs- und Klimaanlagen tragen die Verantwortung, ihre Anlagen vorschriftsgemäß zu warten und regelmäßig überprüfen zu lassen. Versäumnisse können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch bei wesentlichen Änderungen an der Anlage ist eine erneute Prüfung vorgeschrieben. Es gibt strikte Meldepflichten, z. B. bei der Inbetriebnahme neuer Anlagen oder deren Stilllegung.
TAITEC als Prüfer
Wir von TAITEC sind berechtigt, folgende Anlagen zu überprüfen:
- Feuerungsanlagen (FA)
- Klimaanlagen (KA)
- Lüftungsanlagen und kombinierte Lüftungsanlagen
- Wärmepumpen (WP)
- Stromheizungen (SH)
Egal, ob Sie eine Überprüfung benötigen oder Fragen haben – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite! Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder Terminvereinbarungen.