Der Gerichts-

Sachverständige

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    Privatgutachten für Unternehmen und Privatpersonen

    Wichtige Informationen

    Sachverständige können hinzugezogen werden, um den Sachverhalt zu klären.

    • Sachverständige sind Personen mit speziellem Fachwissen
    • Allg. beeid. u. ger. zert. Sachverst. sind in der Sachverständigenliste eingetragen
    • Sachverständige müssen sich regelmäßig weiterbilden
    • Rezertifizierung alle 5 Jahre

    Informationen zu Gerichtssachverständigen

    Im Zuge von Gerichtsverfahren können Sachverständige hinzugezogen werden, um den Sachverhalt zu klären. Hierbei handelt es sich um Personen mit entsprechendem Fachwissen, die im Auftrag der Gerichte oder Staatsanwaltschaft über einen unklaren Sachverhalt ein Gutachten erstellen.

    Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind in der Sachverständigenliste eingetragen. In diese Liste sind nur Sachverständige eingetragen, welche eine entsprechende Prüfung vor Gericht gemäß Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) unterzogen wurden um sicherstellen, dass nur höchstqualifizierte zuverlässige Experten bei Gericht als Sachverständige eingesetzt werden.

    Die Bestellung des Sachverständigen im Zuge eines Gerichtsverfahrens erfolgt durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Der Beschuldigte hat nach Bekanntgabe 14 Tage Zeit, einen Antrag auf Enthebung zu stellen und kann eine andere Person zur Bestellung vorschlagen.

    Zur Sicherung der Qualität der Sachverständigenarbeit sind Sachverständige dazu verpflichtet, sich laufend weiterzubilden. Alle fünf Jahre werden sie durch das Gericht einer Rezertifizierung unterzogen.

    August Taibinger ist allgemein beeideter und gerichtlicher Sachverständiger in folgenden Fachgebieten:

    09.40 Technisches Unfallwesen, Arbeitsschutz Sicherheitswesen Insbes. für: Explosionsschutz/VEXAT

    60.96 Maschinenprüfungswesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel)

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