Neue Elektrotechnik-Verordnung 2020
ATEX – VEXAT

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    Wichtige Informationen

    Berücksichtigen Sie die Inhalte der neuen Elektrotechnikverordnung 2020 – ETV 2020, BGBl II Nr. 308/2020 vom 08.07.2020.

    • Den primären Explosionsschutz (das Vermeiden von explosionsfähigen Atmosphären);
    • den sekundären Explosionsschutz (das Vermeiden von Zündquellen elektrischer, physikalischer, mechanischer oder chemischer Art) und den
    • konstruktiven Explosionsschutz (die konstruktive Minimierung der Wirkung von doch stattfindenden Explosionen).

    Wir unterstützen Sie

    Wir unterstützen Sie von der Erstellung des Explosionsschutzkonzeptes in der Planungsphase bis zum Explosionsschutzdokument bei sämtlichen bestehenden Anlagen zB Kläranlagen, verfahrenstechnischen Anlagen, Gasen- und Stäuben und führen die Erstprüfung gem. VEXAT durch. Die VEXAT ist die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments vom 16.12.1999 über die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (15. Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG).

    Seit dem 20.04.2016 ist die ATEX Richtlinie 2014/34/EU als Nachfolgerichtlinie der Richtlinie 94/9/EG in Kraft getreten. Die ATEX Richtlinie regelt den Rechtsrahmen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer im Bezug auf Explosionsschutz in Europa. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:

    1. Gefährliche Konzentrationen explosionsfähiger Stoffe auszuschließen
    2. Zündquellen in explosionsfähiger Atmosphäre zu vermeiden
    3. Mögliche Auswirkungen für die Umgebung auf ein gefahrloses bzw. unbedenkliches Maß einzuschränken

    Die Herstellerrichtlinie ATEX 2014/34/EU betrifft alle

    • Geräte mit eigener potentieller Zündquelle,
    • Schutzsysteme wie Sicherheitseinrichtungen, Kontroll- und Regelvorrichtungen,
    • Komponenten, die in Geräten und Schutzsystemen eingebaut sind

    und in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen.

    Die VEXAT regelt die Verordnung von explosionsfähigen Arbeitsstoffen bzw. die Verhinderung von explosionsfähigen Atmosphären in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswertigen Arbeitsstellen. Die VEXAT beinhaltet insbesondere:

    1. Die Verpflichtung zur Evaluierung und Dokumentation (= Explosionsschutzdokument), der Explosionsgefahren und gegebenenfalls die Durchführung einer Gefahrenanalyse
    2. Information und Unterweisung sowie Arbeitsfreigabe
    3. Erforderliche Prüfungen und Messungen sowie Störungsvorsorge
    4. Die primären, sekundären und tertiären Explosionsschutzmaßnahmen (= konstruktiver Explosionsschutz) insbesondere der baulichen Ausführung von EX-Bereichen sowie die Vermeidung von Zündquellen und Zonenfestlegung.
    5. Die Anforderungen an elektrische Anlagen und Gegenständen im EX-Bereich
    6. Behälter und ähnliche Betriebseinrichtungen
    7. Untertagebauarbeiten sowie Bohr- und Behandlungsarbeiten

    Es müssen geeignete Maßnahmen zum Explosionsschutz getroffen werden. Im Bundesgesetzblatt II Nr. 309/2004, kurz VEXAT genannt, sind die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Explosionsgefahren festgeschrieben. Die rechtlichen Grundlage bilden:

    1. § 25 ASchG, BGBl. I Nr. 450/1994 (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
    2. § 3 VEXAT, BGBl. II Nr. 309/2004 (Verordnung explosionsfähiger Atmosphären = VEXAT)
    3. § 20 BauV, BGBl. II Nr. 340/1994 (Bauarbeiterschutzverordnung)
    4. VbF, BGBl. II Nr. 240/1991 (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten)

    Wir unterstützen Sie in sämtlichen Bereichen der ATEX und VEXAT und bieten weiters Seminare für Personen an, die im Unternehmen mit der Umsetzung des Explosionsschutzes gemäß VEXAT beauftragt sind. Wir richten uns dabei an FacharbeiterInnen verschiedenster Gewerke, Meister, Ingenieure, Instandhalter bzw. an jede Person, die diesen Verantwortungsbereich zukünftig in einem Betrieb ausüben wird.

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