Behördenmanagement – Ihre Schnittstelle zu Ämtern und Behörden
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Behördenmanagement: Rechtssichere Vertretung und effiziente Begleitung durch Ziviltechniker
Behördenmanagement – Ihre Schnittstelle zu Ämtern und Behörden
Als Ziviltechnikerbüro vertreten wir Sie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts – z. B. Gewerbebehörde, Bau-, Vermessungs- oder Wasserrechtsbehörde. Dabei fungieren unsere befugten und beeideten Expert:innen als neutrale Schnittstelle zwischen technischem Fachwissen und dem gesetzlich-regulatorischen Umfeld.
Unsere Stärken:
- Gesetzlich geregelte Parteienvertretung: Keine Sorge um Vollmachten oder aktuelle Rechtslagen. Wir übernehmen die rechtlich sichere Vertretung in Verwaltungsverfahren.
- Öffentliche Urkundsfunktion: Ähnlich einem „technischen Notar“ dokumentieren wir den Status quo objektiv und glaubhaft.
Betriebsanlagenüberprüfungen nach § 82b GewO
Gemäß § 82b der Gewerbeordnung sind gewerberechtliche Betriebsanlagen alle fünf Jahre wiederkehrend zu überprüfen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Anlage dem Genehmigungsbescheid und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Wir übernehmen diese Überprüfungen fachkundig und rechtskonform, sodass Unternehmen Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn erhalten.
Genehmigungen von Industrieanlagen & IPPC-Verfahren
Für Industrieanlagen gelten spezielle Genehmigungsverfahren, insbesondere das IPPC-Verfahren (Integrated Pollution Prevention and Control).
Bei IPPC-Anträgen sind zusätzlich zu den Standardunterlagen folgende Punkte erforderlich:
- Verwendete oder erzeugte Stoffe und Energie
- Zustand des Betriebsanlagengeländes
- Quellen und Art der Emissionen in Luft, Wasser und Boden
- Maßnahmen zur Überwachung, Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
- Alternativen zur geplanten Betriebsanlage
- Abfallwirtschaftskonzept und detaillierte Betriebsbeschreibung
Wir unterstützen Unternehmen bei der Zusammenstellung dieser Unterlagen, der Antragstellung und der Kommunikation mit den Behörden.
Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle – SEVESO III
Die SEVESO III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) regelt die Prävention schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und die Minimierung ihrer Folgen für Mensch und Umwelt.
Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen:
- Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Sicherheitsberichte
- Risikoanalysen und Risikobewertungen
- Implementierung von Sicherheitsmanagementsystemen
Damit wird nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen gewährleistet, sondern auch ein hohes Schutzniveau für Mitarbeiter, Nachbarn und Umwelt erreicht.
Rechtssicherheit durch Betriebsanlagengenehmigung
Die Betriebsanlagengenehmigung stellt sicher, dass Unternehmen rechtlich abgesichert arbeiten können, insbesondere wenn Emissionen die Nachbarschaft oder Umwelt betreffen.
- Änderungen an der Betriebsanlage müssen der Behörde gemeldet werden.
- Wiederkehrende Überprüfungen (alle 5–6 Jahre) gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen.
Durch unsere Expertise im Behördenmanagement können Unternehmen zeit- und ressourcenschonend arbeiten und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren.
Behördenmanagement ist weit mehr als die Einreichung von Formularen: Es ist professionelle Schnittstellenarbeit zwischen Technik, Recht und Verwaltung.
Mit TAITEC erhalten Unternehmen:
- Fachkundige Vertretung vor Behörden
- Rechtssichere Betriebsanlagenüberprüfungen
- Unterstützung bei Genehmigungen, IPPC- und SEVESO III-Verfahren
- Verlässliche Beratung für nachhaltige Rechtssicherheit