ArbeitnehmerInnenschutz
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ArbeitnehmerInnenschutz
Die MitarbeiterInnen sind das wichtigste Gut eines Unternehmens – logisch, dass der Schutz der ArbeitnehmerInnen oberste Priorität hat und auch gesetzlich streng geregelt ist. ArbeitgeberInnen müssen zu jeder Zeit die Gesundheit und Sicherheit ihrer MitarbeiterInnen gewährleisten können.
Aufgabenbereiche im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz
Die wichtigsten Aufgabenbereiche eines Unternehmens im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz gliedern sich in:
- Gefährdungsbeurteilung: Identifikation von Gefahren am Arbeitsplatz und Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Schulen und Informieren der MitarbeiterInnen in Bezug auf die sichere Handhabung von Geräten, Maschinen und gefährlichen Materialien
- Ausreichende arbeitsmedizinische Betreuung
- Unfallverhütung: Regelmäßige Wartung der Maschinen, Sicherstellung ausreichender Sicherheitsabstände und die Schulung der MitarbeiterInnen im Umgang mit Notfall- und Evakuierungsplänen
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Arbeitsschutzausschuss, um die Sicherheit der MitarbeiterInnen kontinuierlich zu verbessern.
Es ist wichtig zu betonen, dass der ArbeitnehmerInnenschutz eine fortlaufende Aufgabe ist, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden sollte. Um dies sicherzustellen, wird oft eine externe Sicherheitskraft herangezogen.
Wozu eine externe Sicherheitskraft?
Eine externe Sicherheitsfachkraft ist ein Fachmann oder eine Fachfrau, der/die von einem Unternehmen beauftragt wird, um die Sicherheit und Gesundheit der MitarbeiterInnen zu gewährleisten – eine Aufgabe, die Teil unseres Angebotes ist: Wir kümmern uns um die Beratung Ihres Unternehmens in allen Belangen rund um den ArbeitnehmerInnenschutz. Hierbei kann es sich beispielsweise um Fragen der Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung oder um die Gestaltung von Arbeitsplätzen drehen.
Auch Überprüfungen der Arbeitsplätze auf mögliche Gefahrenquellen und Schulungen Ihrer MitarbeiterInnen werden von uns übernommen. Mit unserem fundierten Wissen über alle Vorschriften, Normen und Gesetze, die Ihr Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen muss, unterstützen wir Sie optimal bei der Ausführung. Beispiele hierfür wären die Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz von ArbeitnehmerInnen bei der Arbeit (89/391/EWG) oder die Einhaltung der Vorschriften zum Brandschutz.
Die Aufgaben einer externen Sicherheitskraft gestalten sich unterschiedlich - je nach Bedarf und Anforderungen des Unternehmens. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Organisation und uns als externe Sicherheitsfachkraft ist daher besonders wichtig, um die bestmögliche Sicherheit und Gesundheit der MitarbeiterInnen zu gewährleisten.
Sie überlegen eine externe Sicherheitskraft in Ihren Betrieb zu holen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin! Wir freuen uns von Ihnen zu hören und gemeinsam an einer höheren MitarbeiterInnensicherheit in Ihrem Unternehmen zu arbeiten!