Maschinensicherheit
Anfrage
Sie benötigen ein Gutachten gem. 4. Abschnitt AM-VO?
Maschinensicherheit
Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitsmittel bzw. Maschinen und Anlagen sicherheitstechnisch entsprechen. Wir eruieren vorhandene Gefahren und Risiken im Zuge der Risikobeurteilung, bewerten die Systemumgebung, führen die Validierung durch und erstellen Befund und Gutachten.
Arbeitsmittel sind nach der Erstabnahme jährlich wiederkehrend zu überprüfen (siehe gesetzliche Überprüfungen).