Maschinensicherheit

Anfrage

Sie benötigen ein Gutachten gem. 4. Abschnitt AM-VO?

    Maschinensicherheit

    Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitsmittel bzw. Maschinen und Anlagen sicherheitstechnisch entsprechen. Wir eruieren vorhandene Gefahren und Risiken im Zuge der Risikobeurteilung, bewerten die Systemumgebung, führen die Validierung durch und erstellen Befund und Gutachten.

    Arbeitsmittel sind nach der Erstabnahme jährlich wiederkehrend zu überprüfen (siehe gesetzliche Überprüfungen).

    Sichere Arbeitsmittel bzw. Maschinen und Anlagen

    Für Maschinen bzw. Anlagen, deren Baujahr vor 1995 liegt, ist vom Arbeitgeber für die Behörde ein Gutachten gemäß dem 4. Abschnitt der Arbeitsmittelverordnung zu erbringen. Aus diesem Gutachten gehen die eventuell notwendigen baulichen und steuerungstechnischen Maßnahmen hervor.

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    • Tel: +43(0)3185 30 700